Der Weg zur Psychotherapie

Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Nach telefonischer Terminvergabe werden Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch Zeit finden, ihre Problematik ausführlich darzustellen und die Rahmenbedingungen einer Therapie kennenzulernen. Oft klärt sich bereits im ersten Gespräch, ob eine Psychotherapie erforderlich ist und sie sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen können.
Selbstverständlich unterliegen wir der ärztlichen Schweigepflicht.

Probatorische Phase

Es folgen bis zu vier probatorische Sitzungen, in denen wir miteinander ein erstes Verständnis der Entstehung Ihrer aktuellen Probleme und Krankheitssymptome entwickeln. Zur genaueren Diagnostik erhalten sie ergänzend Fragebögen oder Selbstbeobachtungsprotokolle, deren Ergebnisse wir gemeinsam besprechen. Abschließend werden wir Perspektiven und Ziele bestimmen, die sie im Rahmen der Therapie erreichen möchten. Zum Ende der probatorischen Phase kann ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.

Behandlung

Psychotherapeutische Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für die Kurzzeittherapie 12 bis 24 Sitzungen, für die Langzeittherapie bis zu maximal 80 Sitzungen.